Born Bestattungen

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Bei welchem Zivilstandesamt muss ich den Todesfall melden?

Das Zivilstandsamt ist in der Schweiz ein Amt zur Erledigung der in der Zivilstandsverordnung vorgesehenen Aufgaben. Hierzu zählen unter anderem das Beurkunden von Geburten, Eheschliessungen, Partnerschaften und Todesfällen. Die schweizweit etwas über 170 Zivilstandsämter unterteilen sich in Zivilstandskreise, wobei jeder Kreis aus einer oder mehreren Gemeinden besteht.

Welches Zivilstandsamt ist zuständig?

Das zuständige Zivilstandesamt kann über die Website Digitale Verwaltung Schweiz ermittelt werden. Bei Todesfällen ist der Todesort und nicht der Wohnort der verstorbenen Person massgebend.

Wer meldet den Todesfall an das Zivilstandesamt?

Wenn ein Mensch verstorben ist, muss das Zivilstandsamt innerhalb von zwei Tagen benachrichtigt werden. Hier finden Sie Angaben zu den nötigen Schritten.

Im Spital oder Heim

Wenn eine Person in einem Spital oder Altersheim verstorben ist, meldet diese Institution den Todesfall direkt an das Zivilstandsamt.

Zu Hause

Ist eine Person zu Hause verstorben, müssen Sie einen Arzt oder eine Ärztin benachrichtigen. Verlangen Sie eine ärztliche Todesbescheinigung zuhanden des Zivilstandsamts.

Bei der persönlichen Anmeldung müssen folgende Dokumente beim Zivilstandsamt vorgelegt werden:

  • Identitätsnachweis (Pass und/oder Identitätskarte) der anmeldenden Person

  • Ärztliche Todesbescheinigung

  • Wenn vorhanden: Familienbüchlein oder Familienausweis zur Aktualisierung

Das Bestattungsunternehmen kann Ihnen dieses alle Formalitäten abnehmen.

Das Zivilstandsamt wird für die Bestattung die Bestätigung der Anmeldung des Todesfalles sowie nach Beurkundung des Todesfalles die Todesurkunde ausstellen.

Beachten Sie: Sie müssen auch den Tod von nicht in der Schweiz wohnhaften ausländischen Personen dem Zivilstandsamt des Sterbeortes melden. Bei ausländischen Staatsangehörigen müssen Sie auch den Pass oder die Identitätskarte des Ehepartners/der Ehepartnerin bzw. Partners/der Partnerin einreichen. Das Zivilstandsamt kann weitere Dokumente verlangen.


Zivilstandsamt Olten-Gösgen

Adresse: Hauptgasse 25, Olten, Postfach, 4601 Olten 1 Fächer
Tel. 062 311 87 81, Mail: za.og@vd.so.ch

Zugeordnete Gemeinden (Stand 01.01.2021)


Zivilstandsamt Thal-Gäu

Adresse: Schmelzihof, Wengimattstrasse 2, 4710 Balsthal
Tel. 062 311 91 81, Mail: za.tg@vd.so.ch

  • Aedermannsdorf

  • Balsthal

  • Egerkingen

  • Härkingen

  • Herbetswil

  • Holderbank

  • Oberbuchsiten

  • Oensingen

  • Welschenrohr-Gänsbrunnen

  • Wolfwil

  • Kestenholz

  • Laupersdorf

  • Matzendorf

  • Mümliswil-Ramiswil

  • Neuendorf

  • Niederbuchsiten


Regionales Zivilstandsamt Zofingen

Adresse: Stadthaus Kirchplatz, Kirchplatz 26, Postfach, 4800 Zofingen
Tel. 062 745 71 30 E-Mail