Häufig gestellte Fragen zum Thema Bestattung


Erdbestattung und Feuerbestattung (Kremation) kurz erklärt

Sie haben bei der Wahl der Bestattungsart folgende zwei Möglichkeiten:

Erdbestattung
Bei einer Erdbestattung, auch Ganzkörperbestattung genannt, wird die verstorbene Person, die vorgängig in den Sarg Ihrer Wahl eingebettet wurde, in die Erde beigesetzt. Hierfür benötigen Sie einen dafür vorgesehenen Grabplatz auf einem Friedhof. Der Sarg wird dabei auf einer Mindesttiefe von 1.80 m beigesetzt.

Bei der Erdbestattung baut sich der verstorbene Körper während der Ruhedauer von mindestens 20 Jahren selbst ab. Es ist die natürliche Form der Vergänglichkeit.

Feuerbestattung oder auch Kremation genannt
Bei einer Feuerbestattung wird der verstorbene Mensch vorgängig in den Sarg Ihrer Wahl eingebettet und im Anschluss als Ganzes kremiert (verbrannt). Das was übrig bleibt, ist der Kalk der Knochen. Dieser Kalk wird auch Asche genannt.

Im Anschluss an die Feuerbestattung wird die Asche in ein Gefäss – in den meisten Fällen in eine Urne –, abgefüllt. Die Angehörigen haben die Wahl, ob sie die Urne mit nach Hause nehmen wollen, die Urne in ein Grab beisetzen oder die Asche an einem Ort ihrer Wahl verstreuen möchten.

Bei einer Feuerbestattung ist der Ort der Bestattung immer das jeweilige Krematorium. Denn die eigentliche Bestattung (Veränderung des menschlichen Körpers in Asche) findet im Krematorium statt. Aus diesem Grund wird im Anschluss an die Kremation von einer Beisetzung gesprochen. Erschrecken Sie daher bitte nicht, sollte in den amtlichen Unterlagen als Bestattungsort ein Krematorium aufgeführt sein.


Wann darf frühestens eine Bestattung stattfinden?

Im Kanton Solothurn darf die Bestattung frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes durchgeführt werden.


Was passiert, wenn sich die Angehörigen nicht um die Bestattung kümmern?

Wenn sich die Angehörigen nicht um die Bestattung kümmern oder die verstorbene Person keine Angehörigen hat, so kümmert sich zunächst die Einwohnergemeinde um die Bestattung.

Die Gemeinde versucht im Anschluss, Angehörige zu ermitteln. Sollte sich herausstellen, dass die/der Verstorbene doch Angehörige hat, so wird die Bestattung im Anschluss in Rechnung gestellt. Dies ist für die Angehörigen um einiges teurer, als wenn sie sich selbst um die Bestattung gekümmert hätten.

Stellt sich aber heraus, dass keine Angehörigen existieren, so wird die Gemeinde die Kosten für die Bestattung übernehmen.


Braucht es für eine Feuerbestattung einen Sarg?

Ja, ein Sarg ist in der Schweiz vorgeschrieben.

Der Sarg bildet bei einer Feuerbestattung einen wichtigen Bestandteil. Das Holz des Sarges ist entscheidend für die Selbstentzündung des Körpers. Anders als bei einem herkömmlichen Feuer werden bei einer Kremation keine Entzündungshilfen verwendet. Zudem stellt der Sarg sicher, dass nach der Kremation nur die Asche eines Menschen entnommen wird.


Welche Temparaturen herrschen bei einer Feuerbestattung?

Die Temperatur bei einer Kremation ist von Mensch zu Mensch unterschiedlich. Im Grossen und Ganzen werden im Kremationsofen Temperaturen zwischen 900 und 1300 Grad erreicht.


Wie lange Dauert eine Feuerbestattung?

Die eigentliche Kremation dauert im Durchschnitt ca. 1.5 Stunden. Die Asche muss danach noch auskühlen und in die Urne abgefüllt werden, was nochmal ca. 1 Stunde in Anspruch nimmt.


Ist in der Urne wirklich die Asche meines Liebsten/meiner Liebsten?

Ja! In den Krematorien finden Einäscherungen ausschliesslich einzeln statt. Somit ist es ausgeschlossen, dass es zu einer Vermischung der Asche kommt.


Kann ich die Urne mit nach Hause nehmen?

Da in der Schweiz keine Friedhofpflicht besteht, ist es möglich, die Urne mit nach Hause zu nehmen. In den meisten Krematorien dürfen Sie die Urne auch selbst abholen. Somit entstehen keine weiteren Kosten für den Urnentransport zu Ihnen nach Hause.


Beinhaltet die Urne alle Überreste des Menschen?

Ja, der Urne werden alle Überreste mit Ausnahme von künstlichen Gelenken oder sonstigen orthopädischen Implantaten beigegeben. Diese künstlichen Implantate werden gesondert gesammelt und anschliessend durch eine Spezialfirma recycelt.

Anders ist es bei Zahn- und Schmuckgold, diese werden der Asche beigefügt und bleiben so beim verstorbenen Menschen.


Darf ich bei der Kremation dabei sein?

Aus Sicherheitsgründen ist es in den meisten Krematorien der Schweiz nicht möglich, während der ganzen Kremation dabei zu sein. Die meisten Krematorien bieten Ihnen aber die Möglichkeit, Ihre Liebste/Ihren Liebsten auf dem "letzten Gang" zu begleiten. Das heisst, Sie dürfen auf Wunsch bei der Einfahrt in den Kremationsofen dabei sein.


Muss ein Herzschrittmacher vor der Kremation entfernt werden?

Das kommt auf das Krematorium an, in welchem die Feuerbestattung stattfindet. Im Krematorium Meisenhard in Olten muss der Herzschrittmacher vorgängig entfernt werden.


Gibt es in Olten eine Grabstätte für muslimisch verstorbene?

Im Friedhof Meisenhard in Olten gibt es seit 2002 eine nach Mekka ausgerichtete Grabstätte für Musliminnen und Muslime. Die Grabfelder stehen nicht nur Musliminnen und Muslime, welche in der Stadt Olten gelebt haben, sondern allen Verstorbenen Schweizer Muslimen für die Beisetzung zur Verfügung.