Todesfall, was tun? Kurze Wegleitung im Todesfall

Was tun bei einem Todesfall in der Schweiz? Oft sind die Angehörigen mit der Situation eines Todesfalls überfordert. Rasch stellen sich Fragen wie «Wer muss benachrichtigt werden?» oder «Wie bereite ich die Bestattung vor?»? Hier finden Sie eine Zusammenfassung über die wichtigsten Schritte.


1. Todesfall melden

Bei Tod infolge Unfall

  • Bei Verkehrs-, Arbeits-, Haushalts- oder sonstigen Unfällen muss die Polizei (117) beigezogen werden.

  • Die Polizei benachrichtigt den Amtsarzt.

Bei Tod infolge Krankheit zu Hause

  • Den behandelnden Arzt oder den Hausarzt benachrichtigen.

  • Ist dieser abwesend, den Notfallarzt verständigen, Telefon 144 oder 117 (Polizei) geben Auskunft.

  • Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus.

Bei Tod im Spital, in einer Klinik oder in einem Heim

  • Das Spital- bzw. Heim organisiert die nötigen Formalitäten und lässt den Todesschein ausstellen.

Wichtig: Unternehmen Sie bitte nichts, bevor ein Arzt die ärztliche Todesbescheinigung ausgestellt hat. Sobald Sie im Besitz der Todesbescheinigung sind, können Sie einen Bestattungsdienst Ihrer Wahl benachrichtigen.


2. Kontaktaufnahme mit dem Bestattungsdienst

Rufen Sie uns an, wir informieren Sie über die nächsten Schritte und helfen Ihnen bei der Umsetzung Ihrer Wünsche und Vorstellungen. Das Team von Born Bestattungen steht Ihnen jederzeit zur Verfügung. 7x24 Telefonnummer 062 287 41 11

Folgende Informationen benötigen wir:

  • Wer ist wann und wo verstorben

  • Geburtsdatum und ungefähres Gewicht und Grösse der/des Verstorbenen

  • Todesbescheinigung

  • Nächste Angehörige oder Bevollmächtigte

  • Besteht ein Sterbevorsorgevertrag

  • Welche Bestattungsart wird gewünscht (Kremation oder Erdbestattung)

  • Ankleiden der/des Verstorbenen (Sterbehemd oder Privatkleider)

  • Auswahl Sargmodell, ev. Grabkreuz, ev. Urne

  • Wird eine Aufbahrung gewünscht – wir informieren Sie über die Möglichkeiten


3. Benachrichtigung beim Zivilstandsamt / Bestattungsamt

Der Todesfall von Angehörigen ist in der Regel durch einen nahen Verwandten dem Zivilstandsamt oder Bestattungsamt des Sterbeortes persönlich zu melden. Danach kann auf dem Zivilstandsamt oder Bestattungsamt des Beerdigungsortes die Beisetzung geregelt werden.

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • Todesbescheinigung vom Arzt oder Spital

  • Familienbüchlein, falls vorhanden

  • Für Ausländer: Pass, Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung


4. Die Bestattung

Folgende Fragen können mit dem Bestattungsamt geklärt werden:

  • Art der Bestattung (Kremation oder Erdbestattung)

  • Bei Kremation, Termin der Kremation

  • Art und Lage des Grabes

  • Ort und Zeit der Bestattung und Abdankung


5. Besprechen Sie mit uns, was noch zu tun ist