Häufig gestellte Fragen rund um den Tod


Was muss ich tun, wenn eine Angehörige oder ein Angehöriger gestorben ist?

Wenn die Person zu Hause gestorben ist, benachrichtigen Sie den Hausarzt oder den behandelnden Arzt. Ausserhalb der Praxiszeiten oder wenn Sie diesen nicht erreichen wenden Sie sich an den Notarzt – Telefonnummer 144.

Der Arzt wird bei Ihnen vorbeikommen, den Verstorbenen begutachten und die amtliche Leichenschau vornehmen. Im Anschluss wird er Ihnen die ärztliche Todesbescheinigung ausstellen.

Nach einem Unfall oder bei einem Verdacht auf eine Gewalttat oder bei einem Suizid benachrichtigen Sie bitte direkt die Polizei – Telefonnummer 117.

Stirbt jemand im Spital oder im Heim, verständigt das Pflegepersonal den Arzt. Die Todesfallmeldung wird in der Regel direkt an das zuständige Zivilstandsamt weitergeleitet. Als Angehörige erhalten Sie ebenfalls eine Kopie.

Wichtig: Unternehmen Sie bitte nichts, bevor ein Arzt die ärztliche Todesbescheinigung ausgestellt hat. Sobald Sie im Besitz der Todesbescheinigung sind, können Sie einen Bestattungsdienst Ihrer Wahl benachrichtigen.


Was muss ich machen, wenn jemand im Ausland gestorben ist?

Wenn ein Schweizer Bürger im Ausland stirbt, wird die Schweizer Vertretung vor Ort durch die örtlichen Behörden informiert. Die Schweizer Botschaft oder das Konsulat meldet den Todesfall dem eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Sollte diese Meldung nicht geschehen, können auch Sie als Angehörige die ausländische Todesurkunde der Schweizer Vertretung übergeben. Diese wird das Dokument an die Heimatgemeinde weiterleiten.

Wünscht eine Person in der Schweiz bestattet zu werden, so kümmert sich ebenfalls die Schweizer Vertretung um die notwendigen Dokumente für die Rückführung der verstorbenen Person.

EDA, Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten, 3003 Bern,
Telefonnummer aus dem Ausland: +41 800 24 7 365 (24h und 365 Tage erreichbar)
E-Mail: helpline@eda.admin.ch


Wann kann die verstorbene Person überführt werden?

Sobald Sie im Besitz der ärztlichen Todesbescheinigung sind, kann die Überführung, durch den Bestattungsdienst Ihrer Wahl, erfolgen. Eine verstorbene Person kann durchaus noch eine Weile zu Hause bleiben, bevor sie abgeholt wird. Sie erreichen uns 24h und 365 Tage im Jahr unter der Telefonnummer ​062 287 41 11


Welche Formalitäten sind bei einem Todesfall zu erledigen?

Bitte lesen Sie zuerst den Abschnitt "Was muss ich tun, wenn eine Angehörige oder ein Angehöriger gestorben ist" an. Sobald Sie im Besitz der ärztlichen Todesbescheinigung sind, können Sie den Todesfall anmelden. Hier finden Sie einen Leitfaden, um einen Todesfall anzumelden:

Schritt 1
Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Original der ärztlichen Todesbescheinigung

  • Kopie der Todesanzeige vom Spital oder Heim

  • Familienbüchlein (falls nicht vorhanden Identitätskarte oder Pass)

Schritt 2
Gehen Sie mit diesen Unterlagen auf das zuständige Zivilstandsamt. Wichtig: Der Todesfall muss auf dem für den Sterbeort zuständigen Zivilstandsamt angemeldet werden! Beispiel: War die verstorbene Person in Olten wohnhaft, ist aber in Aarau verstorben, so muss der Todesfall auf dem Zivilstandsamt in Aarau angemeldet werden. Das Zivilstandsamt wird Ihnen die Anmeldung durch ein Formular bescheinigen. Auf Wunsch werden wir diese Anmeldung für Sie übernehmen.

Schritt 3
Nachdem der Todesfall vom Zivilstandsamt bestätigt wurde, kann die Bestattung auf der Einwohnergemeinde der/des Verstorbenen abgemacht werden.

Bevor Sie auf die Einwohnergemeinde gehen, machen Sie sich Gedanken zu folgenden Fragen:

  • Gibt es einen letzten Wunsch der verstorbenen Person?

  • Gibt es eine Erdbestattung oder eine Kremation?

  • Wann und wo soll die Bestattung und die Trauerfeier stattfinden?

  • In was für einem Grab soll die Beisetzung stattfinden?