Bestatter - Bestattungen in Lostorf
Todesfall in der Gemeinde Lostorf. Wirklich vorbereitet ist niemand auf die Nachricht, dass ein nahestehender Mensch gestorben ist. Wir sind zur Stelle, um Sie in dieser Situation aufzufangen, das heisst auch, Sie haben einen Ansprechpartner vor Ort, der Ihnen kompetent und hilfreich zur Seite steht. Unser Bestattungsdienst bietet Ihnen in Lostorf sämtliche Leistungen rund um Bestattung und Vorsorge an. Unser Bestattungsdienst ist im Kanton Solothurn und Aargau tätig und führt Überführungen sowohl innerhalb der gesamten Schweiz als auch ins Ausland durch. Das Team von Born Bestattungen steht Ihnen jederzeit zur Verfügung - auch in der Nacht und am Wochenende.
Welche Massnahmen sind bei einem Todesfall innerhalb der Gemeinde Lostorf zu treffen?
Todesfall melden
Tod zu Hause: Haus- oder Notfallarzt (Tel. 144) benachrichtigen
Tod infolge eines Unfalles: Polizei (Tel. 117) benachrichtigenBestatter benachrichtigen: Born Bestattungen Tel. 062 287 41 11
Meldung beim Zivilstandesamt Olten (innert 2 Tagen)
Meldung beim Bestattungsamt Lostorf
Bestattungsamt in Lostorf
Das Bestattungsamt Lostorf unterstützt die Hinterblieben bei Todesfällen, bei der Koordination mit den Kirchenbehörden und treffen die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Urnenbeisetzung auf dem Friedhof Lostorf. Die Gemeindeschreiberei steht Ihnen bei den weiteren Schritten und verschiedenen Bestattungsvorbereitungen beratend zur Seite. Sofern Sie nicht ein Bestattungsunternehmen mit der administrativen Bearbeitung des Todesfalles beauftragen.
Kontakt
Bestattungsmat Lostorf
Hauptstrasse 5
4654 Lostorf
Tel. 062 285 80 80
Öffnungszeiten
Mo 10.00 – 12.00 / 15.00 – 17.00
Di 10.00 – 12.00 / 15.00 – 17.00
Mi 10.00 – 12.00 / 15.00 – 18.00
Do 10.00 – 11.45 / geschlossen
Fr 10.00 – 12.00 / 15.00 – 17.00
Zivilstandesamt Olten
Todesfälle müssen innert zwei Tagen beim für den Todesort zuständigen Zivilstandsamt gemeldet werden. Für in Lostorf verstorbene Personen ist dies das Zivilstandsamt Olten-Gösgen. Stirbt eine Person in einem Spital oder einem Heim, so meldet die Institution den Todesfall direkt an.
Folgende Dokumente sind mitzubringen:
Die ärztliche Todesbescheinigung (Original)
Eventuell das Meldeformular des Spitals
Das Familienbüchlein (wenn vorhanden)
Zusätzlich bei Ausländerinnen und Ausländern:
Der Ehe- oder Geburtsschein
Der Ausländerausweis und der Reisepass
Beim Zivilstandsamt Olten-Gösgen wird der Tod ins Familienbüchlein eingetragen und eine Bestätigung des Todesfalls zuhanden der kirchlichen Behörden und des Bestattungsamts ausgestellt.
Kontakt
Zivilstandsamt Olten-Gösgen
Hauptgasse 25
4601 Olten
Tel. 062 311 87 81
za.og@vd.so.ch
Öffnungszeiten
Montag: 09:00–11:30 Uhr und 14:00–16:00 Uhr Dienstag: 09:00–11:30 Uhr
Mittwoch: 09:00–11:30 Uhr und 14:00–16:00 Uhr Donnerstag: 15:00–18:30 Uhr
Freitag: 09:00–11:30 und 14:00–16:00 Uhr
Friedhof Lostorf
Auf dem Friedhof in Lostorf stehen folgende Bestattungsmöglichkeiten zur Verfügung: Erdbestattungsgrab, Reihengräber für Urnenbeisetzung, Urnenwand und Gemeinschaftsgrab. Wird eine Beisetzung auf dem Friedhof in Lostorf gewünscht, leitet das Bestattungsamt Lostorf alle notwendigen Schritte ein. Der Zeitpunkt wird mit den Angehörigen festgelegt. Bestattungen werden in der Regel an Wochentagen beginnend um 09.00 bis 10.00 Uhr oder um 13.00 bis 16.00 Uhr durchgeführt. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen finden keine Bestattungen statt.
BEstattungsmöglichkeiten
Urnengemeinschaftsgrab
Für jede im Gemeinschaftsgrab beigesetzte Person wird ein Namensschild an der Gedenkmauer angebracht. Anderweitige Beschriftungen, Grabmäler oder sonstige persönliche Gestaltungen sind unzulässig.
Kosten: Grabtaxen zulasten der Gemeinde / Beschriftung zulasten der Angehörigen
Urnenwand
In der Urnenwand dürfen pro Fach bis zu zwei Urnen beigesetzt werden, sofern die 1. Urne nicht länger als 20 Jahre bestanden hat. Das Fach in der Urnenwand kann frei gewählt werden. Die einheitliche Beschriftung wird vom Bestattungsamt Lostorf organisiert.
Kosten: Grabtaxen zulasten der Gemeinde / Beschriftung zulasten der Angehörigen
Urnengrab
In den Urnengräbern dürfen pro Grab bis zu zwei Urnen beigesetzt werden, sofern die 1. Urne nicht länger als 20 Jahre bestanden hat. Die Beisetzungen erfolgen in fortlaufender Reihenfolge. Es besteht keine freie Platzwahl.
Kosten: Grabtaxen zulasten der Gemeinde / Grabmäler/Grabkreuze zulasten der Angehörigen
Erdbestattungsgrab
In jedem Erdbestattungsgrab darf nur ein Sarg bestattet werden. Es kann eine zusätzliche Urne beigesetzt werden, sofern die Erdbestattung nicht länger als 20 Jahre zurückliegt.
Kosten: Grabtaxen zulasten der Gemeinde / Grabmäler/Grabkreuze zulasten der Angehörigen
Kirchen in Lostorf
Wird ein Gottesdienst gewünscht, nimmt das Bestattungsamt Lostorf mit dem zuständigen Pfarramt Kontakt auf. Der zuständige Pfarrer oder zuständige Pfarrerin wird anschliessend mit den Angehörigen Kontakt aufnehmen, um den Ablauf/Gestaltung der Trauerfeier zu besprechen.
Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde
Evangelisch-Reformierte Kirchgemeinde Niederamt, Schulstrasse 5, 5012 Schönenwerd,
Tel. 062 295 70 45
Römisch-katholisches Pfarramt
Auf einem Hügel am Dorfeingang erhebt sich die römisch-katholische Martinskirche.
Römisch-katholische Kirche, Kirchstrasse 5, 4654 Lostorf, Tel. 062 298 11 32
Gemeinde Lostorf
Lostorf ist eine bevorzugte Wohngemeinde zwischen Olten und Aarau am Jurasüdfuss, ist eingebettet in eine liebliche Landschaft und liegt abseits stark befahrener Verkehrsachsen. Lostorf und der Weiler Mahren haben heute zusammen rund 4'050 Einwohner (Stand 2021). Die Gemeinde hat sich zum Ziel gesetzt, für emissionsarme kleine und mittlere Betriebe möglichst gute Standortbedingungen zu schaffen
Einwohnergemeinde Lostorf, Hauptstrasse 5, 4654 Lostorf, Tel: 062 285 80 80 80