Bestatter - Bestattungen in Wangen bei Olten

Todesfall in der Gemeinde Wangen bei Olten. Wirklich vorbereitet ist niemand auf die Nachricht, dass ein nahestehender Mensch gestorben ist. Wir sind zur Stelle, um Sie in dieser Situation aufzufangen, das heisst auch, Sie haben einen Ansprechpartner vor Ort, der Ihnen kompetent und hilfreich zur Seite steht. Unser Bestattungsdienst bietet Ihnen in Wangen bei Olten sämtliche Leistungen rund um Bestattung und Vorsorge an. Unser Bestattungsdienst ist im Kanton Solothurn und Aargau tätig und führt Überführungen sowohl innerhalb der gesamten Schweiz als auch ins Ausland durch. Das Team von Born Bestattungen steht Ihnen jederzeit zur Verfügung - auch in der Nacht und am Wochenende.

Todesfall in Wangen bei Olten

Welche Massnahmen sind bei einem Todesfall innerhalb der Gemeinde Wangen bei Olten zu treffen?

  1. Todesfall melden
    Tod zu Hause: Haus- oder Notfallarzt (Tel. 144) benachrichtigen
    Tod infolge eines Unfalles: Polizei (Tel. 117) benachrichtigen

  2. Bestatter benachrichtigen: Born Bestattungen Tel. 062 287 41 11

  3. Meldung beim Zivilstandesamt Olten (innert 2 Tagen)

  4. Meldung beim Bestattungsamt Wangen bei Olten


Bestattungsamt in Wangen bei Olten

Sofern Sie nicht ein Bestattungsinstitut mit der administrativen Bearbeitung des Todesfalles beauftragen, können Sie sich anschliessend an die Anmeldung beim zuständigen Zivilstandsamt direkt beim Bestattungsamt Wangen bei Olten melden.

Kontakt

Bestattungsamt Wangen b. Olten
Dorfstrasse 65
4612 Wangen b. Olten
Tel. 062 206 00 24

Öffnungszeiten

Mo 09.30 – 11.30 / 14.00 – 16.00
Di 09.30 – 11.30 / 14.00 – 16.00
Mi 14.00 – 16.00
Do 09.30 – 11.30 / 14.00 – 18.00
Fr 09.30 – 11.30 / 14.00 – 16.00


Zivilstandesamt Olten

Todesfälle müssen innert zwei Tagen beim für den Todesort zuständigen Zivilstandsamt gemeldet werden. Für in Wangen b. Olten verstorbene Personen ist dies das Zivilstandsamt Olten-Gösgen. Stirbt eine Person in einem Spital oder einem Heim, so meldet die Institution den Todesfall direkt an.

Folgende Dokumente sind mitzubringen:

  • Die ärztliche Todesbescheinigung (Original)

  • Eventuell das Meldeformular des Spitals

  • Das Familienbüchlein (wenn vorhanden)

Zusätzlich bei Ausländerinnen und Ausländern:

  • Der Ehe- oder Geburtsschein

  • Der Ausländerausweis und der Reisepass

Beim Zivilstandsamt Olten-Gösgen wird der Tod ins Familienbüchlein eingetragen und eine Bestätigung des Todesfalls zuhanden der kirchlichen Behörden und des Bestattungsamts ausgestellt.

Kontakt

Zivilstandsamt Olten-Gösgen
Hauptgasse 25
4601 Olten
Tel. 062 311 87 81
za.og@vd.so.ch

Öffnungszeiten

Montag: 09:00–11:30 Uhr und 14:00–16:00 Uhr Dienstag: 09:00–11:30 Uhr
Mittwoch: 09:00–11:30 Uhr und 14:00–16:00 Uhr Donnerstag: 15:00–18:30 Uhr
Freitag: 09:00–11:30 und 14:00–16:00 Uhr


Friedhof Wangen bei Olten

Auf dem Friedhof in Wangen bei Olten stehen folgende Bestattungsmöglichkeiten zur Verfügung: Reihengräber für Erwachsene, Reihengräber für Urnenbeisetzung, Urnennischen, Urnenhügel und Gemeinschaftsgrab.

Gebühren Bestattungswesen

Bestattungsgebühr für Einwohner/Einwohnerinnen nach Friedhofreglement:

  • Erdbestattung CHF 3'000.–

  • Kremation (Urnennische, -hügel, -grab, Gemeinschaftsgrab) CFH 2'200.–

  • Zusätzliche Bestattungsgebühr für Auswärtige CHF 500.–

In dieser Gebühr sind für alle verstorbenen Einwohner von Wangen bei Olten, die auf dem hiesigen Friedhof beigesetzt werden, folgende Kosten eingeschlossen:

Erdbestattung: Gemeindesarg; Holzkreuz; Überführung der Leiche vom Wohnort (oder Spitäler Olten) in die Leichenhalle; Aufbahrung in der Leichenhalle; Überlassen einer Grabstätte während 20 Jahren; Erstellen des Grabes; Entschädigung für Organist/Organistin; Entschädigung für Kirchensigrist/Kirchensigristin; amtliche Todesanzeige in den Tageszeitungen.

Bestattung in Urnengrab: Gemeindesarg; Holzkreuz; Überführung der Leiche vom Wohnort (oder Spitäler Olten) in die Leichenhalle oder zum Krematorium Olten; Kremationskosten; Aufbahrung in der Leichenhalle; Rücktransport der Urne nach Wangen bei Olten; Überlassen einer Grabstätte während 20 Jahren; Erstellen des Grabes; Entschädigung für Organist/Organistin; Entschädigung für Kirchensigrist/Kirchensigristin; amtliche Todesanzeige in den Tageszeitungen.

Bestattung in Urnennische, Urnenhügel oder Gemeinschaftsgrab: Gemeindesarg; Überführung der Leiche vom Wohnort (oder Spitäler Olten) in die Leichenhalle oder zum Krematorium Olten; Kremationskosten; Aufbahrung in der Leichenhalle; Rücktransport der Urne nach Wangen bei Olten; Überlassen der Nische oder des Platzes in der Urnenanlage während 20 Jahren; Pflege der Anlage und Anpflanzung während 20 Jahren; Entschädigung für Organist/Organistin; Entschädigung für Kirchensigrist/Kirchensigristin; amtliche Todesanzeige in den Tageszeitungen.

Die Beschriftung von Urnenplatten wird durch das Bestattungsamt in Auftrag gegeben. Der Steinhauer stellt die Rechnung direkt an die Angehörigen.


Kirchen in Wangen bei Olten

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde

Die Kirche Wangen gehört zum Pfarrkreis Untergäu. Sie liegt 200 m vom Bahnhof Wangen b. Olten entfernt und verfügt über 18 Parkplätze. Kirche Wangen, Mittelgäustrasse 19, 4612 Wangen.

Römisch-katholisches Pfarramt

Römisch-katholisches Pfarramt, Kirchweg 2, 4612 Wangen bei Olten
Sekretariat Tel. 062 212 50 00


Gemeinde Wangen bei Olten

Wangen bei Olten ist eine ruhige Gemeinde in der Schweiz. Mit landschaftlicher Schönheit und historischem Charme bietet sie eine idyllische Umgebung. Geprägt von ländlicher Atmosphäre, verbindet sie Tradition mit modernem Lebensstil. Dank der Nähe zu Olten bietet Wangen gute Verkehrsanbindungen und eine angenehme Wohnlage.

Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 65, 4612 Wangen bei Olten, Tel 062 206 00 20