Bestatter - Bestattungen in Kappel oder Boningen

Todesfall in der Gemeinde Kappel oder Boningen. Wirklich vorbereitet ist niemand auf die Nachricht, dass ein nahestehender Mensch gestorben ist. Wir sind zur Stelle, um Sie in dieser Situation aufzufangen, das heisst auch, Sie haben einen Ansprechpartner vor Ort, der Ihnen kompetent und hilfreich zur Seite steht. Unser Bestattungsdienst bietet Ihnen in Boningen und Kappel sämtliche Leistungen rund um Bestattung und Vorsorge an. Unser Bestattungsdienst ist im Kanton Solothurn und Aargau tätig und führt Überführungen sowohl innerhalb der gesamten Schweiz als auch ins Ausland durch. Das Team von Born Bestattungen steht Ihnen jederzeit zur Verfügung - auch in der Nacht und am Wochenende.

Welche Massnahmen sind bei einem Todesfall innerhalb der Gemeinde Kappel oder Boningen zu treffen?

  1. Todesfall melden
    Tod zu Hause: Haus- oder Notfallarzt (Tel. 144) benachrichtigen
    Tod infolge eines Unfalles: Polizei (Tel. 117) benachrichtigen

  2. Bestatter benachrichtigen: Born Bestattungen Tel. 062 287 41 11

  3. Meldung beim Zivilstandesamt Olten (innert 2 Tagen)

  4. Meldung an das Bestattungsamt in Kappel oder Boningen. In beiden Gemeinden besteht je ein Bestattungsamt.


Bestattungsamt in Boningen

Sofern Sie nicht ein Bestattungsinstitut mit der administrativen Bearbeitung des Todesfalles beauftragen, können Sie sich anschliessend an die Anmeldung beim zuständigen Zivilstandsamt direkt beim Bestattungsamt Boningen melden.

Kontakt

Bestattungsamt Boningen
Dorfstrasse 52
4618 Boningen
Tel. 062 216 85 44

Öffnungszeiten

Mo 09.30 – 10.30 / geschlossen
Di 09.30 – 10.30 / 15.00 – 19.00
Mi geschlossen
Do 09.30 – 10.30 / geschlossen
Fr geschlossen


Bestattungsamt Kappel

Sofern Sie nicht ein Bestattungsinstitut mit der administrativen Bearbeitung des Todesfalles beauftragen, können Sie sich anschliessend an die Anmeldung beim zuständigen Zivilstandsamt direkt beim Bestattungsamt Kappel melden.

Kontakt

Bestattungsamt Kappel
Dorfstrasse 27
CH - 4616 Kappel
Tel. 062 209 22 44

Öffnungszeiten

Mo 08.00– 12.00 / 13.30 – 17.00
Di 08.00– 12.00 / 13.30 – 17.00
Mi 08.00– 12.00 / geschlossen
Do 08.00– 12.00 / 13.30 – 18.30
Fr geschlossen


Zivilstandesamt Olten

Todesfälle müssen innert zwei Tagen beim für den Todesort zuständigen Zivilstandsamt gemeldet werden. Für in Kappel oder Boningen verstorbene Personen ist dies das Zivilstandsamt Olten-Gösgen. Stirbt eine Person in einem Spital oder einem Heim, so meldet die Institution den Todesfall direkt an.

Folgende Dokumente sind mitzubringen:

  • Die ärztliche Todesbescheinigung (Original)

  • Eventuell das Meldeformular des Spitals

  • Das Familienbüchlein (wenn vorhanden)

Zusätzlich bei Ausländerinnen und Ausländern:

  • Der Ehe- oder Geburtsschein

  • Der Ausländerausweis und der Reisepass

Beim Zivilstandsamt Olten-Gösgen wird der Tod ins Familienbüchlein eingetragen und eine Bestätigung des Todesfalls zuhanden der kirchlichen Behörden und des Bestattungsamts ausgestellt.

Kontakt

Zivilstandsamt Olten-Gösgen
Hauptgasse 25
4601 Olten
Tel. 062 311 87 81
za.og@vd.so.ch

Öffnungszeiten

Montag: 09:00–11:30 Uhr und 14:00–16:00 Uhr Dienstag: 09:00–11:30 Uhr
Mittwoch: 09:00–11:30 Uhr und 14:00–16:00 Uhr Donnerstag: 15:00–18:30 Uhr
Freitag: 09:00–11:30 und 14:00–16:00 Uhr


Friedhof Kappel

Die Einwohnergemeinden Kappel und Boningen unterhalten gemeinsam den Friedhof in Kappel. Auf dem Friedhof in Kappel stehen folgende Bestattungsmöglichkeiten zur Verfügung: Erdbestattungsgrab und Urnengrab, Urnennische, Gemeinschaftsgrab.

An Sonn- und Feiertagen dürfen keine Bestattungen vorgenommen werden. Bestattungszeiten sind von Montag – Freitag 08:00 – 17:00 Uhr. In begründeten Ausnahmefällen können Bestattungen an Samstagen durchgeführt werden.

Aufbahrungshalle und Abdankungsort

Für die Aufbahrung Verstorbener steht die Aufbahrungshalle zur Verfügung. Die Aufbahrungshalle ist für Kondolenzbesuche wie folgt geöffnet: April- Oktober 08.00 - 20.00 Uhr (Sommerzeit) und November - März 08.00 - 19.00 Uhr (Winterzeit).

Für Abdankungen religiöser Natur steht die Pfarrkirche Kappel auch den beiden anderen Landeskirchen und ihren assoziierten Kirchen zur Verfügung. Für andere Abdankungen haben die Gemeinden einen geeigneten Raum zur Verfügung zu stellen.